Bürger/-in werden

Dass man sich in Chur verlieben kann, verstehen wir gut. So verzaubert die älteste Stadt der Schweiz inmitten einer imposanten Bergwelt mit ihren verwinkelten Gassen und historischen Gebäuden. Boutiquen, Restaurants, Bars, Museen und Galerien sorgen in ihrer autofreien Altstadt für ein ganz eigenes Flair. Und mit dem Hausberg Brambrüesch besitzt die Stadt ein eigenes Winter- und Sommersportgebiet.

Chur lebt und entwickelt sich immer weiter – nicht zuletzt dank der Menschen, die sich in der Stadt niederlassen, sich in ihr zuhause fühlen und sie mit ihren Ideen und durch ihre Arbeit prägen. Da liegt es auf der Hand, dass Churerinnen und Churer auch Bürgerinnen und Bürger werden. Derzeit sind übrigens rund 16 % (ca. 6’200 Personen) der Churer Einwohnerschaft auch Bürger dieser Stadt – es dürften in Zukunft also ruhig noch etwas mehr werden.

Schlägt dein Herz auch für Chur?

Wenn auch Sie Churerin oder Churer werden möchten, dann finden Sie hier alle nötigen Informationen und Formulare. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren.

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1

Bewerben

Einreichung der Gesuchsunterlagen an die Bürgergemeinde (für Schweizer) bzw. den Kanton (für Ausländer).

3

Gespräch

Empfang der Bewerberin/des Bewerbers zu einem persönlichen Einbürgerungsgespräch.

5

Feier

Empfang aller Neubürgerinnen und Neubürger zur feierlichen Übergabe des Bürgerbriefs.

2

Prüfung

Prüfen der Dokumente, Wohnsitzvoraussetzung und Eignung. Vorbereitungskurse und Ablegen eines Einbürgerungstests (für Ausländer).

4

Entscheid

Zusicherung/Erteilung Gemeindebürgerrecht, Kantonsbürgerrecht, eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.

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Bewerben

Einreichung der Gesuchsunterlagen an die Bürgergemeinde (für Schweizer) bzw. den Kanton (für Ausländer).

2

Prüfung

Prüfen der Dokumente, Wohnsitzvoraussetzung und Eignung. Vorbereitungskurse und Ablegen eines Einbürgerungstests (für Ausländer).

3

Gespräch

Empfang der Bewerberin/des Bewerbers zu einem persönlichen Einbürgerungsgespräch.

4

Entscheid

Zusicherung/Erteilung Gemeindebürgerrecht, Kantonsbürgerrecht, eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.

5

Feier

Empfang aller Neubürgerinnen und Neubürger zur feierlichen Übergabe des Bürgerbriefs.